Kosten

Der Notar ist verpflichtet, für seine Amtstätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten einzufordern. Die Kosten werden durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) bestimmt. Der Kostenanfall bei notariellen Dienstleistungen ist daher in ganz Deutschland einheitlich.

Die Höhe der Kosten bestimmt sich in der Regel nach dem Geschäftswert des Beurkundungsgeschäfts. Kosten und Geschäftswert verhalten sich dabei jedoch nicht proportional zueinander. Bei steigendem Geschäftswert verläuft der Kostenanfall degressiv. Deshalb hat die Verdopplung des Geschäftswerts in der Regel nicht die Verdopplung der Notarkosten zur Folge.